AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Willkommen in der Welt der AGBs, wo das Kleingedruckte großes bewirkt! Wir wissen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen oft als langer, mühsamer Text wahrgenommen werden – eine Art notwendiges Übel in der Welt des Online-Geschäfts. Aber bei uns ist das anders.

Wir möchten, dass Sie sich beim Lesen unserer AGBs genauso wohl fühlen, wie wenn Sie durch unsere Webseiten navigieren. Hier finden Sie klare, verständliche Informationen, die nicht nur rechtliche Sicherheit bieten, sondern auch zeigen, wie ernst wir es mit Transparenz und Fairness meinen. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, tauchen Sie ein in das, was wir Ihnen versprechen und was wir von Ihnen erwarten. Es ist der Beginn einer wunderbaren Zusammenarbeit!

AGB für Agenturleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der angebotenen Agenturleistungen von Schilde Media (www.schildemedia.com). (Stand 21.02.2024)

Hier gibt es die Version zum Ausdrucken.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsabschluss

§ 1.1 AGB-Anwendungsbereich

Schilde Media (Inhaber Michael Schilde; im Folgenden „Agentur“) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

§ 1.2 Gültigkeit und Abweichungen

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

§ 1.3 Kunden-AGB Ablehnung

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

§ 1.4 AGB-Änderungen

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

§ 1.5 Gültigkeit bei Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 1.6 Angebotscharakter

Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

§ 1.7 Bestellvorgang und Vertragsannahme

(1) Die Darstellung der Produkte und Dienstleistungen auf der Webseite der Agentur dient als unverbindlicher Online-Katalog und nicht als rechtlich bindendes Angebot. Mit dem Anklicken des Buttons [z.B. „Jetzt kaufen“] gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren oder Dienstleistungen ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(2) Die Annahme des Angebots des Kunden durch die Agentur kann auf eine der folgenden Weisen erfolgen:

a. durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder einer Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) an den Kunden, wobei der Zugang dieser Bestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

b. durch Lieferung der bestellten Ware an den Kunden, wobei der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

c. durch Beginn der Ausführung der bestellten Dienstleistung, wie z.B. Webdesign, Logo- oder Grafikdesign, deren Fortschritt und Umsetzung für den Kunden nachweisbar ist und vom Kunden überwacht werden kann.

(3) Sollte die Auftragsbestätigung der Agentur Schreib- oder Druckfehler aufweisen oder sollte die Preisfestsetzung aufgrund technischer Fehler unzutreffend sein, ist die Agentur zur Anfechtung berechtigt, wobei der Nachweis des Irrtums der Agentur obliegt. Bereits erfolgte Zahlungen werden in diesem Fall dem Kunden unverzüglich erstattet.

(4) Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, die nicht unter die Regelung des Online-Erwerbs über die Webseite der Agentur fallen, gilt, dass einem Vertragsabschluss stets ein unverbindliches Erstgespräch zwischen der Agentur und dem Kunden vorausgeht. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn von der Agentur ein schriftliches oder mündliches Angebot dem Kunden unterbreitet und dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum im vollen Umfang schriftlich, per E-Mail oder durch das Unterzeichnen eines Vertrages bestätigt wurde. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfangs durch den Kunden bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Agentur.

§ 2 Richtlinien für Soziale Medien

§ 2.1 Risikohinweis zu Sozialen Medien

Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: „Anbieter“) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

§ 2.2 Grundlage der Arbeit mit Sozialen Medien

Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social-Media-Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass eine beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

§ 3 Konzept- und Ideenschutz

§ 3.1 Schutz vor Vertragsabschluss

Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

(1) Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potenzielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zugrunde.

(2) Der potenzielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

(3) Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

(4) Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

(5) Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

(6) Sofern der potenzielle Kunde meint, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

(7) Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

§ 3.2 Entschädigung bei Ideennutzung

Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

§ 4 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

§ 4.1 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

§ 4.2 Freigabepflicht

Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

§ 4.3 Informationsbereitstellung

Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Materialien und Unterlagen zugänglich machen (Texte, Bilder, spezifische Inhalte etc.), die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Bei Verzögerungen, die durch die Nichteinhaltung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, ist die Agentur berechtigt, zusätzliche Kosten zu verrechnen und die Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen angemessen anzupassen. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

§ 4.4 Rechteklärung

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht, jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden, nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Agentur durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

§ 5 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

§ 5.1 Einsatz von Dritten

Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“) und/oder Dienste im Bereich Hosting und Domain-Erwerb durch Partnerunternehmen bereitstellen zu lassen.

§ 5.2 Auswahl von Drittanbietern

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

§ 5.3 Verpflichtungen gegenüber Dritten

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

§ 5.4 Hosting und Domains

Bei der Bereitstellung von Hosting-Diensten und Domain-Erwerb durch Dritte gelten ausschließlich die Service Level Agreements (SLAs) und Bedingungen des jeweiligen Partners. Diese werden dem Kunden jeweils bekannt gegeben und sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Agentur.

§ 5.5 Gewährleistungsausschluss

Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung oder Garantie für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Funktionalität oder Eignung der von den Partnern bereitgestellten Hosting-Dienste und Domains, außerhalb der von den Partnern bereitgestellten SLAs und Bedingungen.

§ 5.6 Haftungsausschluss

Jegliche Haftung der Agentur für Ausfälle, Störungen, Datenverluste oder andere Beeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit den Hosting-Diensten und dem Domain-Erwerb über Partnerunternehmen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dies gilt insbesondere für direkte oder indirekte Schäden, die durch Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Hosting-Dienste oder Domains entstehen.

§ 5.7 Änderungen bei Drittleistungen

Änderungen in den SLAs und Bedingungen der Partnerunternehmen, die die Hosting-Dienste und den Domain-Erwerb betreffen, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste nach solchen Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.

§ 6 Termine

§ 6.1 Fristen und Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

§ 6.2 Verzögerungen

Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6.3 Verzug und Rücktritt

Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 6.4 Ortsgebundene Termine

Jegliche Termine, die für die Umsetzung des Projektes erforderlich sind (Ersttermin, Feedbackrunden, Übergabegespräch, etc.) werden entweder telefonisch oder via Video-Meeting abgehalten. Auf Anfrage kann die Agentur auch Termine beim Kunden vor Ort vereinbaren. Ab einer Anfahrt von mehr als 12 Km wird diese mit einer Pauschale von EUR 90,00 plus EUR 2,00 pro zurückgelegten Kilometer verrechnet.

§ 6.5 Termininklusion

Sofern in bestimmten Paketen ein Termin in den Räumlichkeiten des Kunden inkludiert ist, wird dies explizit im Angebotsumfang angegeben und gilt nur, sofern der Ort des Termins sich im Umkreis von 70 km vom Unternehmensstandort der Agentur befindet. Als Grundlage für die Beurteilung der Distanz gilt die Route mit der kürzesten Fahrzeit laut Google Maps als vereinbart.

§ 6.6 Abnahmefristen

Wird eine zur Abnahme bereitgestellte Webseite oder ein sonstiges Produkt der Agentur vom Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung kommentiert oder abgenommen, gilt dieses als vom Kunden abgenommen. Die Agentur informiert den Kunden bei Bereitstellung über den Beginn dieser Frist.

§ 7 Vorzeitige Auflösung

§ 7.1 Auflösungsgründe

Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

(1) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

(2) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;

(3) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

§ 7.2 Kündigungsrecht des Kunden

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung, mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes, gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

§ 8 Honorar

§ 8.1 Honorarentstehung

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von EUR 1.000,00, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

§ 8.2 Honorarzusammensetzung

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

§ 8.3 Zusatzleistungen

Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

§ 8.4 Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

§ 8.5 Abbruch durch Kunden

Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur, unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese, einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte, für diesen Auftrag vereinbarte, Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Sub-Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

§ 9 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

§ 9.1 Fälligkeit

Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts, einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

§ 9.2 Anzahlungen

Bei Auftragserteilung wird, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, eine Anzahlung von 75 % der Gesamtsumme fällig. Der zweite Teilbetrag wird fällig, wenn das Projekt zur Übergabe bereit ist oder bereits übergeben wurde. Bei separaten Dienstleistungen die im Zusammenhang mit Suchmaschinenoptimierung (SEO) stehen, wird der Gesamtbetrag bei Auftragserteilung fällig. Sofern nicht explizit anders angegeben, gelten von der Agentur ausgestellte Rechnungen als zahlbar bei Erhalt.

§ 9.3 Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

§ 10 Verfahren bei Zahlungsverzug

§ 10.1 Verzugszinsen und Kosten

Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest EUR 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

§ 10.2 Fälligstellung bei Verzug

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

§ 10.3 Zurückbehaltungsrecht

Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Agentur insbesondere berechtigt, die von ihr verwalteten bzw. gehosteten Webseiten des Kunden temporär offline zu nehmen, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. Diese Maßnahme wird erst ergriffen, nachdem der Kunde schriftlich unter Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen zur Zahlung aufgefordert wurde und diese Frist erfolglos verstrichen ist.

(2) Bei anhaltendem Zahlungsverzug oder bei Uneinbringlichkeit der Forderung behält sich die Agentur das Recht vor, die betreffende Webseite des Kunden nach schriftlicher Ankündigung und einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen dauerhaft zu löschen.

§ 10.4 Ratenzahlungsfall

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

§ 10.5 Rechtsverfolgung

Die Agentur behält sich zudem das Recht vor, rechtliche Schritte zur Durchsetzung der offenen Forderungen einzuleiten. Sämtliche hiermit verbundenen Kosten, inklusive angemessener Anwalts- und Gerichtskosten, gehen zulasten des Kunden.

§ 11 Rücktrittsrecht

§ 11.1 Vertragsverletzung

Sowohl die Agentur als auch der Kunde können vom Vertrag zurücktreten, falls die andere Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt. Hierzu zählen insbesondere wiederholter Zahlungsverzug oder das Nichterbringen vereinbarter Leistungen.

§ 11.2 Fristsetzung vor Rücktritt

Vor einem Rücktritt muss der betroffenen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Vertragsverstoßes gesetzt werden. Diese Frist beträgt mindestens 14 Tage. Wird der Vertragsverstoß innerhalb dieser Frist nicht behoben, ist der Rücktritt wirksam.

§ 12 Datenschutz und Vertraulichkeit

§ 12.1 Vertraulichkeitsverpflichtung

Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen kundenbezogenen Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln.

§ 12.2 Datenschutzkonformität

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt stets im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen sowie der Datenschutzerklärung der Agentur. Die Agentur verpflichtet sich zur Kooperation mit Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen und werden angemessene Anfragen im Zusammenhang mit der Überwachung, Untersuchung und Verfolgung illegaler Inhalte oder Aktivitäten unterstützen

§ 12.3 Datenweitergabe

Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder wenn dies zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen erforderlich ist oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften geboten ist.

§ 12.4 Datenverwendung

Alle Kundendaten, die im Rahmen des Webshop-Betriebs und der Nutzung des Blogs der Agentur erhoben werden, dienen ausschließlich der Abwicklung von Bestellungen, der Verbesserung des Angebots und der Kommunikation mit den Kunden der Agentur.

§ 12.5 Feedbacknutzung

Die Agentur kann anonymisiertes Kundenfeedback für Marketingzwecke verwenden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Agentur gewährleistet, dass keine persönlich identifizierbaren Informationen ohne vorherige Zustimmung der Kunden verwendet werden.

§ 13 Eigentumsrecht und Urheberrecht

§ 13.1 Kennzeichnungsrecht

Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Proof of Concepts), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit, insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

§ 13.2 Referenznutzung

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und, soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. Das bedeutet, ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

§ 13.3 Zusatznutzungen und Vergütung

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte, angemessene Vergütung zu.

§ 13.4 Zustimmung nach Vertragsende

Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages, unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

§ 13.5 Vergütungsstaffelung nach Vertragsende

Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.

§ 13.6 Haftung bei widerrechtlicher Nutzung

Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

§ 14 Kennzeichnung

§ 14.1 Hinweisrecht der Agentur

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

§ 14.2 Referenznutzung durch die Agentur

Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

§ 15 Gewährleistung

§ 15.1 Mängelanzeige

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

§ 15.2 Nachbesserungsrecht

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

§ 15.3 Rechtliche Überprüfung

Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

§ 15.4 Gewährleistungsfrist

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

§ 16 Haftung und Produkthaftung

§ 16.1 Beschränkung bei Fahrlässigkeit

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Sub-Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig, ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

§ 16.2 Ausschluss für Drittschäden

Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die aufgrund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist, oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

§ 16.3 Haftung für benutzte Inhalte

Die Agentur haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen stehen. Darunter fallen beispielsweise auch Aktualisierungen, Änderungen und Wartungsarbeiten an der Website, die durch den Kunden oder einen Dritten durchgeführt wurden. Jede Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Weiters ist der Kunde allein für den Inhalt verantwortlich. Für Störungen und Schäden, die durch eine fehlerhafte Software (etwa Content-Management-Systeme) entstehen und die nicht ursächlich von der Agentur stammen, wird von der Agentur keine Haftung übernommen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Datenverlust. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde selbst für die Datensicherung verantwortlich.

§ 16.4 Schadensersatzgrenze

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

§ 16.5 Drittanbieterprodukte

Für Produkte und Dienstleistungen, die von Drittanbietern bezogen werden, übernimmt die Agentur keine Haftung. Die Agentur haftet nicht für Mängel, Ausfälle oder Schäden, die direkt oder indirekt durch diese Produkte oder Dienstleistungen verursacht werden.

§ 16.6 Haftungsausschluss bei höherer Gewalt

Die Agentur ist nicht haftbar für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, Regierungsmaßnahmen, Streiks, Ausfälle in der Telekommunikation oder Internetdiensten.

§ 16.7 Einschränkung der Gewährleistung

Die Agentur gewährleistet nicht, dass die Dienstleistungen ununterbrochen, fehlerfrei oder vollständig den Anforderungen des Kunden entsprechen. Die Gewährleistung der Agentur beschränkt sich auf die in den AGB definierten Leistungen.

§ 16.8 Anspruchsberechtigung

Nur direkte Vertragsparteien sind berechtigt, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den von der Agentur erbrachten Dienstleistungen geltend zu machen.

§ 16.9 Haftungsausschluss bei Nutzungsverstoß

Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der Nutzungsbedingungen oder Anweisungen der Agentur durch den Kunden verursacht wurden.

§ 16.10 Haftungsbegrenzung

Die gesamte Haftung der Agentur gegenüber dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird auf den Betrag begrenzt, der dem Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis in Rechnung gestellt wurde.

§ 17 Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen

§ 17.1 Beratungsumfang

Die Agentur bietet Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Suchmaschinenoptimierung (SEO). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass bei diesen Dienstleistungen der Schwerpunkt auf der Beratung und der Erbringung von fachkundigen Diensten liegt, nicht auf dem Erreichen eines bestimmten Erfolges oder Ergebnisses.

§ 17.2 Keine Erfolgsgarantie

Der Kunde anerkennt, dass die Agentur trotz Anwendung bester Fachkenntnisse und Sorgfalt keine Garantie für einen bestimmten Erfolg, insbesondere im Hinblick auf Rankings, Traffic-Zuwächse oder ähnliche messbare Ergebnisse, übernehmen kann.

§ 17.3 Fachgerechte Durchführung

Die Agentur verpflichtet sich, die Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit den aktuellen Standards und Praktiken der Branche durchzuführen.

§ 17.4 Kundenmitwirkung

Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur angemessen zu unterstützen, indem er alle erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung stellt. Die Verantwortung für die Umsetzung der von der Agentur gegebenen Empfehlungen liegt beim Kunden.

§ 17.5 Haftungsausschluss

Die Agentur haftet nicht für die Nichterreichung spezifischer, vom Kunden erwarteter Geschäftsergebnisse, die auf Beratungs- und Consulting-Dienstleistungen zurückzuführen sind, außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 17.6 Informationspflicht

Die Agentur wird den Kunden regelmäßig über den Fortschritt der Beratungsdienstleistungen informieren und, wo angemessen oder explizit vereinbart, Berichte und Analysen zur Verfügung stellen.

§ 18 Auftragsverarbeitung gemäß Art 28 DSGVO

§ 18.1 Vertragsdauer und -zweck

Die Agentur erbringt Einrichtungs-, Wartungs-, Beratungs-, Support- oder ähnliche Dienstleistungen für den Auftraggeber. Dabei erhält die Agentur als Verarbeiter Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers als Verantwortlichem.

(1) Die Dauer der Verarbeitung richtet sich nach der Laufzeit des zugrunde liegenden Hauptvertrags. Die Verarbeitung kann über die Laufzeit des Hauptvertrags hinaus andauern.

(2) Die Agentur erbringt Dienstleistungen für den Auftraggeber und ordnet, speichert, passt an und/oder verändert dazu die personenbezogenen Daten des Auftraggebers.

(3) Der Zweck der Verarbeitung ist die Erfüllung des zugrundeliegenden Vertrags und die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen.

§ 18.2 Datenarten und Betroffene

Die Agentur erhält Zugriff auf die Website-Installation des Auftraggebers und verarbeitet im Rahmen der von ihr zu erbringenden Support-Leistungen auch personenbezogene Daten des Auftraggebers. Abhängig von der konkreten Nutzung der Website-Installation durch den Auftraggeber können folgende Arten von personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

  • Bestandsdaten
  • Kontaktdaten
  • Foto- und Videodaten
  • IT-Nutzungsdaten
  • Persönliche Daten
  • Meta-/Kommunikationsdaten
  • Mitarbeiter- und Kundendaten
  • Vertrags- und Zahlungsdaten

Abhängig von der konkreten Nutzung der Website-Installation durch den Auftraggeber können folgende Kategorien von Personen von der Verarbeitung betroffen sein:

  • Mitarbeiter des Auftraggebers
  • Kunden des Auftraggebers
  • Geschäftspartner des Auftraggebers
  • Website-Besucher

Die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen richten sich dabei allein nach der konkreten Nutzung der Website-Installation durch den Auftraggeber.

§ 18.3 Weisungsprinzip

Die Agentur verarbeitet Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers. Erhält die Agentur einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, oder wird die Agentur durch das Recht der Europäischen Union oder der Mitgliedstaaten, dem sie unterliegt, zu weiteren Verarbeitungen verpflichtet, so hat sie – sofern gesetzlich zulässig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke der Agentur eines schriftlichen Auftrages.

(1) Die Weisungen des Auftraggebers werden anfänglich durch diese AGB und den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in Schriftform durch einzelne Weisungen geändert, ergänzt oder ersetzt werden. Alle erteilten Weisungen sind sowohl vom Auftraggeber als auch von der Agentur zu dokumentieren.

(2) Dem Auftragsgeber als Verantwortlichem obliegt die Beurteilung der Zulässigkeit der Verarbeitung. Ist der Auftragsverarbeiter jedoch der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung so lange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Der Auftragsverarbeiter darf die Durchführung einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung ablehnen.

(3) Die Agentur gewährleistet, dass sich die von ihm mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betrauten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

§ 18.4 Unterstützungspflichten

Die Agentur unterstützt den Auftraggeber angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DSGVO genannten Rechte der betroffenen Personen nachzukommen.

(1) Wird ein entsprechender Antrag an die Agentur gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenverarbeitung hält, hat die Agentur den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.

(2) Die Agentur unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung seiner Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.

§ 18.5 Sicherheitsmaßnahmen

(1) Die Agentur trifft alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zum angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten des Auftraggebers, insbesondere mindestens die folgenden Maßnahmen.

  • Zugangskontrollen
    • Kennwörter
    • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Organisationskontrolle
    • Mitarbeiter-Schulungen
    • Vertraulichkeitsverpflichtung von Mitarbeitern
    • Vertraulichkeitsverpflichtung von externen Dienstleistern, sofern diese keine Auftragsverarbeiter sind
  • Verfügbarkeitskontrolle
    • online- und offline-Backups
    • Virenschutz
    • Firewall
    • regelmäßige Updates

(2) Eine Änderung der getroffenen Maßnahmen bleibt der Agentur vorbehalten, wobei sie sicherstellt, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird. Über wesentliche Änderungen der Maßnahmen hat die Agentur den Auftraggeber unverzüglich zu unterrichten.

(3) Die Agentur ermöglicht dem Auftraggeber hierzu auch Überprüfungen — einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden, und trägt zu diesen bei. Der Auftraggeber wird Überprüfungen nur im erforderlichen Umfang durchführen und die Betriebsabläufe des Auftragsverarbeiters dabei nicht unverhältnismäßig stören. Über den Zeitpunkt und der Art der Überprüfung müssen sich die Parteien rechtzeitig einig werden, wobei eine Überprüfung frühestens einen Monat nach Anfrage stattfinden kann. Der Auftragsverarbeiter behält sich für einen unerwarteten Mehraufwand durch eine Überprüfung durch den Auftraggeber vor, ein angemessenes Entgelt i. H. v. 70 € pro Stunde zu verlangen. Die Kosten, die zur Überprüfung von Unterauftragsverarbeitern der Auftragsverarbeiter entstehen sollten, trägt der Auftraggeber.

§ 18.6 Unterauftragsverarbeiter

Die im Hauptvertrag vereinbarten Leistungen bzw. entsprechende Teilleistungen werden unter Einschaltung der in der Datenschutzerklärung der Agentur (https://www.schildemedia.com/datenschutz/) genannten Unterauftragsverarbeiter durchgeführt.

(1) Die Agentur ist im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen mit weiteren Unterauftragsverarbeitern befugt. Die Liste der Unterauftragsverarbeiter wird in diesem Dokument regelmäßig angepasst und der Auftraggeber ist selbst dafür zuständig, regelmäßig eine Überprüfung vorzunehmen, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Änderungen Einspruch zu erheben.

(2) Die Agentur ist verpflichtet, weitere Auftragsverarbeiter sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Die Agentur hat bei der Einschaltung von weiteren Auftragsverarbeitern diese entsprechend den Regelungen dieses Vertrages zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Auftraggeber seine Rechte aus diesem Vertrag (insbesondere seine Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den weiteren Sub-Auftragsverarbeitern wahrnehmen kann. Sofern eine Einbeziehung von weiteren Sub-Auftragsverarbeitern in einem Drittland erfolgen soll, hat die Agentur sicherzustellen, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist (z. B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standardvertragsklauseln).

(3) Unterauftragsverhältnisse mit weiteren Sub-Auftragsverarbeitern im Sinne dieser Bestimmungen liegen nicht vor, wenn die Agentur Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z. B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsarbeiten, Telekommunikationsleistungen und Bewachungsdienste ohne konkreten Bezug zu Leistungen, welche die Agentur für den Auftraggeber erbringt.

§ 18.7 Datenlöschung und -herausgabe

Der Auftragsverarbeiter wird nach Beendigung des Hauptvertrages alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder löschen bzw. vernichten oder zurückgeben und die vorhandenen Kopien löschen bzw. vernichten, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

§ 19 Nutzerinhalte und Moderation

§ 19.1 Moderationsgrundsätze

Die Agentur ist bestrebt, eine sichere und respektvolle Umgebung für alle Nutzer zu gewährleisten. Die Agentur moderiert Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Community-Richtlinien der Agentur. Es ist Nutzern nicht gestattet, Inhalte zu veröffentlichen, die als illegal, schädlich, missbräuchlich, hassfördernd, gewaltverherrlichend oder thematisch nicht relevant (Off-Topic) eingestuft werden können. Die Agentur behält sich das Recht vor, solche Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder zu bearbeiten.

§ 19.2 Umgang mit Verstößen

Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen führen zu Maßnahmen, die je nach Schweregrad des Verstoßes die Löschung oder Kürzung von Inhalten, Verwarnungen, bis hin zur Kündigung des Nutzerkontos oder einem Hausverbot reichen können. Die Auswahl der Maßnahmen liegt im Ermessen der Agentur und zielt darauf ab, die Integrität und Sicherheit der Plattform zu wahren.

§ 19.3 Transparenz bei Moderation

Die Agentur verpflichtet sich zu Transparenz in Bezug auf die Moderation von Nutzerinhalten. Nutzer, die glauben, dass ihre Inhalte ungerechtfertigt moderiert wurden, oder die auf illegale Inhalte auf der Plattform stoßen, können dies über die im Impressum genannte E-Mail-Adresse zur Anzeige bringen. Solche Anzeigen werden in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet.

§ 20 Anzuwendendes Recht

§ 20.1 Anwendbares Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 21 Erfüllungsort und Gerichtsstand

§ 21.1 Erfüllungsort und Gefahrenübergang

Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

§ 21.2 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 21.3 Gleichbehandlung aller Geschlechter

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Personen jedweden Geschlechts in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

§ 22 Anpassung der AGB

§ 22.1 AGB-Änderungsrecht

Die Agentur behält sich das Recht vor, diese AGB zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen können vorgenommen werden, um auf Veränderungen in der Geschäftspraxis, Marktbedingungen, technologische Entwicklungen, Änderungen in der Rechtslage oder aus anderen triftigen Gründen zu reagieren.

§ 22.2 Informationspflicht und Widerspruchsrecht

Über wesentliche Änderungen der AGB wird der Kunde in angemessener Frist vor Inkrafttreten der Änderungen informiert. Kunden haben das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Benachrichtigung den Änderungen zu widersprechen. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs behält sich die Agentur das Recht vor, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen zu beenden.

§ 22.3 Mitteilungsform

Die Benachrichtigung über Änderungen der AGB erfolgt schriftlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, an die letzte bekannte Adresse des Kunden.

§ 22.4 Wirksamkeit von Änderungen

Änderungen der AGB haben keine rückwirkende Wirkung und gelten erst ab dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit.

AGB für Kurse

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der angebotenen Kurse von Schilde Media (www.schildemedia.com). (Stand 21.02.2024)

Hier gibt es die Version zum Ausdrucken.

§ 1 Geltungsbereich

§ 1.1 Anwendungsbereich der AGB

Die folgenden AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme sowie die Teilnahme an Kursen, die von Schilde Media (Inhaber Michael Schilde; im Folgenden „Anbieter“) angeboten werden.

§ 2 Vertragsparteien & Vertragsabschluss

§ 2.1 Definition der Vertragsparteien

Vertragspartner sind der Anbieter und der Kursteilnehmer. Bei einer Anmeldung durch einen Dritten gilt dieser als Vertragspartner.

§ 2.2 Verbindlichkeit der Anmeldung und Vertragszustandekommen

Anmeldungen für Kurse über das Anmeldeformular gelten als verbindliches Vertragsangebot, wenn alle Anmeldeschritte (inklusive Überprüfung der eingegebenen Daten und Bestätigung der E-Mail-Adresse) abgeschlossen wurden. Der Eingang dieser Anmeldung wird dem Kurs-Teilnehmer durch eine automatisierte E-Mail bestätigt.

**(1) **Andere Anmeldungen (z.B. per E-Mail) gelten als verbindliches Vertragsangebot, wenn sie alle Informationen des Anmeldeformulars (insbesondere Auswahl der Kurse, Teilnehmername, Rechnungsadresse und E-Mail-Adresse) beinhalten.

**(2) **Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollte eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden können, wird dies umgehend mitgeteilt. Der Anbieter ist berechtigt, eine Anmeldung jederzeit abzulehnen.

§ 2.3 Kursdarstellung und Vertragsbestätigung

Die reine Darstellung der Kurse auf der Homepage stellt kein Vertragsangebot durch den Anbieter dar. Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs kommt erst durch eine Bestätigung per E-Mail durch den Anbieter zustande.

§ 3 Zahlung & Stornierung

§ 3.1 Fälligkeit der Kursgebühr

Die Kursgebühr wird vor Beginn des Kurses mit Rechnungsstellung fällig.

§ 3.2 Unabhängigkeit der Zahlungsfälligkeit

Die Fälligkeit der Zahlung tritt unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Arbeitsamt, BAföG oder Arbeitgeber) ein. Das fällige Entgelt ist per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer oder mittels durch den Anbieter eventuell zur Verfügung gestellter online-Zahlungsmöglichkeiten zu zahlen.

§ 3.3 Stornierungsbedingungen

Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme ist bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin möglich.

(1) Erfolgt die Stornierung innerhalb der letzten 2 Wochen vor Beginn bis zum Vortag des Kurses, ist der Anbieter berechtigt, 30 % des Rechnungsbetrages, jedoch maximal EUR 50, als Kostenpauschale zu verlangen.

(2) Bei einer Stornierung am Vortag oder am Kurstag beträgt die Kostenpauschale 100 % der Kursgebühr. Die Kostenpauschale entfällt, wenn ein Ersatzteilnehmer angemeldet wird.

§ 3.4 Einschränkungen der Kündigung

Nach Beginn eines Online-Kurses ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das Recht zum Widerruf (siehe § 4) bleibt unberührt.

§ 3.5 Verfahren für Kündigung und Stornierung

Kündigung und Stornierung haben jeweils schriftlich oder mittels vom Anbieter vorgesehener Stornierungsmöglichkeiten auf dessen Webseite zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Fristwahrung ist der Eingang der Erklärung beim Anbieter.

§ 3.6 Regelung für „Video-on-Demand“-Kurse

Für voraufgezeichnete Online-Kurse („Video-on-Demand“), die vom Kunden nach eigenem Ermessen selbst abgerufen werden können, ist eine Kündigung oder Stornierung nach erfolgtem Abruf von (Teil-)Inhalten durch den Kunden ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht von Verbrauchern wird hiervon nicht berührt.

§ 4 Widerruf des Verbrauchers

§ 4.1 Widerrufsrecht und -belehrung

Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1, 2 KSchG haben ergänzend zu den Stornierung- und Kündigungsregelungen in § 3 ein Widerrufsrecht (s. „Widerrufsbelehrung“ weiter unten).

§ 4.2 Berechnung bei Dienstleistungsbeginn innerhalb der Widerrufsfrist

Hat der Kursteilnehmer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, verrechnen wir im Fall eines rechtsgültigen Widerrufs einen angemessenen Betrag, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 5 Elektronische Kommunikation

§ 5.1 Zustimmung zur elektronischen Kommunikation

Für vertragliche Zwecke stimmt der Kursteilnehmer zu, elektronische Kommunikation von uns zu erhalten und stimmt zu, dass alle Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir elektronisch mitteilen, insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.

§ 6 Datenschutz

§ 6.1 Datenschutzerklärung

Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 7 Urheberrecht und Datenbankrechte

§ 7.1 Schutz von Kursinhalten

Alle Inhalte im Rahmen der Kurse, wie Text, Grafiken, Logos, Videos, Bilder, digitale Downloads und Datensammlungen, sind Eigentum des Anbieters oder von Dritten und sind durch entsprechendes Urheberrecht und Datenbankrecht geschützt.

§ 7.2 Nutzungsrechte für Kursunterlagen

Im Rahmen von Kursen bereitgestellte Unterlagen genießen urheberrechtlichen Schutz. Als Vertragspartner sind Teilnehmer berechtigt, die zum Download bereitgestellten Unterlagen für eigene Zwecke zu nutzen. Ein weitergehendes Nutzungsrecht, insbesondere zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte, auch in Teilen oder Auszügen, wird nicht eingeräumt.

§ 8 Haftung

§ 8.1 Qualitätsanspruch und Haftungsausschluss

Die Referenten im Rahmen der Kurse werden mit großer Sorgfalt ausgewählt und sind für ihren jeweiligen Fachbereich qualifiziert. Dennoch übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit oder Aktualität der spezifischen Inhalte der Kurse.

§ 8.2 Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Der Anbieter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.

§ 8.3 Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten

Ferner haftet der Anbieter für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet der Anbieter jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

§ 8.4 Haftungsbeschränkungen

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 8.5 Ausweitung der Haftungsbeschränkung auf Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen

Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Teilnahmevoraussetzungen

§ 9.1 Technische Anforderungen und Verantwortlichkeiten

Der Teilnehmer trägt Verantwortung dafür, die technischen Voraussetzungen einer Teilnahme zu erfüllen und trägt alle dafür anfallenden Kosten. Im Falle von online abgehaltenen oder aufgezeichneten Kursen stellt die Agentur, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und unter Zuhilfenahme marktüblicher Software, die Gegebenheiten zum Abruf der Inhalte Verfügung.

(1) Benötigt werden für die Teilnahme, insbesondere ein PC, Laptop, Tablet oder sonstiges Gerät mit Internetanschluss, einem aktuellen Browser und Audioausgabe per Lautsprecher oder Kopfhörer. Für die Betrachtung bereitgestellter Materialien und Unterlagen können weitere Programme von Drittanbietern (etwa zum Öffnen von PDF-Dokumenten oder Excel-Dateien) erforderlich sein.

(2) Zur besseren Interaktion mit den Referenten während der Kurse können weitere technische Voraussetzungen (Mikrofon, Kamera) notwendig sein.

(3) Die Agentur übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie dafür, dass der Kurs-Teilnehmer die Inhalte auf seinem jeweiligen Endgerät auch tatsächlich abrufen kann. Die Agentur übernimmt auch keinerlei technischen oder anderweitigen Support hinsichtlich der vom Kunden genutzten Geräte oder Software.

§ 10 Kündigung, Absage und Änderung von Kursen durch den Veranstalter

§ 10.1 Absagerecht des Anbieters

Bei zu geringer Teilnehmerzahl, technischen Problemen, Ausfall des Referenten oder aus organisatorischen Gründen behält der Anbieter sich vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Die Teilnehmer werden unverzüglich und gegebenenfalls über mögliche Ersatztermine informiert. Bereits gezahlte Entgelte werden bei Absage vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche können vorbehaltlich § 8 daraus nicht abgeleitet werden.

§ 10.2 Anpassung von Referenten oder Kursablauf

Der Anbieter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. Im Falle einer kurzfristigen Verschiebung durch den Anbieter wird durch den Anbieter ein Ersatztermin angeboten.

§ 10.3 Kündigungsrecht des Anbieters

Der Anbieter kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, z.B., wenn der Teilnehmer den Kurs nachhaltig stört oder auf eine Mahnung keine fristgemäße Zahlung erfolgt. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlten Entgelts besteht nicht.

§ 11 Teilnahmebestätigung

§ 11.1 Ausstellung von Teilnahmezertifikaten

Nach der Teilnahme an einem Kurs bietet der Anbieter die Möglichkeit, ein Teilnahmezertifikat zu erhalten. Das Zertifikat ist personenbezogen ausgestellt und kann nicht auf Dritte abgeändert werden.

§ 12 Nutzerinhalte und Moderation

§ 12.1 Moderationsgrundsätze

Die Agentur ist bestrebt, eine sichere und respektvolle Umgebung für alle Nutzer zu gewährleisten. Wir moderieren Inhalte gemäß den gesetzlichen Vorgaben und unseren Community-Richtlinien. Es ist Nutzern nicht gestattet, Inhalte zu veröffentlichen, die als illegal, schädlich, missbräuchlich, hassfördernd, gewaltverherrlichend oder thematisch nicht relevant (Off-Topic) eingestuft werden können. Wir behalten uns das Recht vor, solche Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu entfernen oder zu bearbeiten.

§ 12.2 Umgang mit Verstößen

Verstöße gegen unsere Nutzungsbedingungen führen zu Maßnahmen, die je nach Schweregrad des Verstoßes die Löschung oder Kürzung von Inhalten, Verwarnungen, bis hin zur Kündigung des Nutzerkontos oder einem Hausverbot reichen können. Die Auswahl der Maßnahmen liegt im Ermessen des Anbieters und zielt darauf ab, die Integrität und Sicherheit unserer Plattform zu wahren.

§ 12.3 Transparenz bei Moderation

Der Anbieter verpflichtet sich zu Transparenz in Bezug auf die Moderation von Nutzerinhalten. Nutzer, die glauben, dass ihre Inhalte ungerechtfertigt moderiert wurden, oder die auf illegale Inhalte auf unserer Plattform stoßen, können dies über die in unserem Impressum genannte E-Mail-Adresse zur Anzeige bringen. Solche Anzeigen werden in der Regel innerhalb von 5 Werktagen bearbeitet.

§ 13 Änderungen & Verletzung der AGB

§ 13.1 Änderungsrecht des Anbieters

Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen an den Kurs-Regelwerken & Bedingungen einschließlich dieser AGB jederzeit vorzunehmen. Sie unterliegen den AGB, die zu dem Zeitpunkt in Kraft sind, an dem Sie den Kurs nutzen.

§ 13.2 Anpassung bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam, nichtig oder aus irgendeinem Grund undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 13.3 Umgang mit AGB-Verletzungen

Wenn Sie diese AGB verletzen und wir unternehmen hiergegen nichts, sind wir weiterhin berechtigt, von unseren Rechten bei jeder anderen Gelegenheit, in der Sie diese AGB verletzen, Gebrauch zu machen.

§ 14 Schlussbestimmungen

§ 14.1 Anwendbares Recht

Soweit ein Vertrag nicht mit einem Verbraucher zustande kommt, unterlieft der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14.2 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§ 14.3 Gleichbehandlung aller Geschlechter​​

Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Personen jedweden Geschlechts in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

§ 15 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

§ 15.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail; unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

§ 15.2 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§ 16 Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann senden Sie bitte dieses Formular per Post oder E-Mail an die angegebene Adresse

An
Schilde Media
Robert-Hamerling-Gasse 3/2
2380 Perchtoldsdorf
Österreich
E-Mail: office@schildemedia.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
• Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
• Bestellt am (*)/erhalten am (*)
• Name des/der Verbraucher(s)
• Anschrift des/der Verbraucher(s)
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
• Datum

(*) Unzutreffendes streichen.
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